ZUKUNFT MEISTERN fragt nach: Lehrstelle, Matura, Berufsschule – wenn es um Ausbildung geht, tauchen viele Fragen auf.

Karin Ladenberger,
Referentin, Abteilung Jugend und Lehrausbildung der Arbeiterkammer Steiermark gibt Antworten und zeigt, wo Lehrlinge und Eltern Unterstützung finden – von der ersten Bewerbung bis zur Lehrabschlussprüfung.
1. Was ist bei der Suche nach einer Lehrstelle zu beachten?
Bevor Jugendliche mit der Lehrstellensuche beginnen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, für welchen Beruf sie sich interessieren und wofür sie die nötigen Voraussetzungen mitbringen.
Eine wichtige Anlaufstelle für die Suche von Lehrstellen ist das Arbeitsmarktservice (AMS). Aber auch Zeitungen und Internet-Jobbörsen gehören durchforstet. Zudem spielen der Freundes- sowie Verwandtenkreis eine wesentliche Rolle, denn viele Lehrstellen werden über diese Wege vermittelt.
Die Bewerbungsmappe soll Deckblatt, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse oder Praktikumsbescheinigungen beinhalten. Bei all diesen Schritten unterstützt die AK Bildungsberatung – vom Interessentest bis hin zur Erstellung der individuellen Bewerbungsunterlagen.
2. Wie unterstützt die Jugendabteilung der Arbeiterkammer Lehrlinge?
Die AK Jugend ist für alle Lehrlinge vor Beginn, während und nach der Lehrzeit bis zum Ende der Weiterbeschäftigungspflicht da.
Bei Fragen zu Entgelt, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Ausbildungsvorschriften, Beendigung des Lehrverhältnisses und Lehrabschlussprüfung können wir gerne weiterhelfen.
Die AK Jugendabteilung ist erreichbar:
📞 05 7799-2427
📧 jugend@akstmk.at
3. Was bekommt mein Kind bezahlt?
Der Verdienst in der Lehre richtet sich nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag. Meist stehen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.
Es kann auch sein, dass im Kollektivvertrag Zulagen vorgesehen sind. Zudem stehen Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen bei Dienstreisen bzw. Arbeiten außerhalb des Betriebes zu.
4. Muss mein Kind für die Berufsschule ins Internat?
Ist der Standort zu weit vom Heimatort entfernt, kann für die Dauer des Berufsschulbesuchs im Internat gewohnt werden. Die Kosten dafür übernimmt der Lehrberechtigte.
Eine Pflicht, im Internat zu wohnen, besteht nicht.
5. Lehre mit Matura: Gibt es da Unterschiede?
Es gibt das begleitende und das integrierte Modell:
- Beim begleitenden Modell findet die Maturavorbereitung ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit statt. Somit hat dieses Modell keinen Einfluss auf den Lehrvertrag.
- Beim integrierten Modell wird die Maturavorbereitung auf die Arbeitszeit angerechnet. Dabei kann die Lehrzeit im Einvernehmen zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb auch verlängert werden.
Die maximale Teilnahmedauer beträgt fünf Jahre ab Beginn des ersten Vorbereitungslehrgangs. Innerhalb dieser Frist werden vier Teilprüfungen abgelegt.
📍 Arbeiterkammer Steiermark
Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz
🌐 www.akstmk.at
👩💼 Kontakt:
Karin Ladenberger
Referentin, Abteilung Jugend und Lehrausbildung