10 Jahre Ausbildung bis 18
Was passiert, wenn Jugendliche nach der Pflichtschule plötzlich in keiner Schule, Lehre oder anderen Ausbildung mehr auftauchen? Genau dann setzt „Ausbildung bis 18“ an. Seit zehn Jahren sorgt die Initiative dafür, dass junge Menschen nicht unbemerkt aus dem Bildungs- und Ausbildungssystem verschwinden. ZUKUNFT MEISTERN begleitet die Arbeit der KOST Steiermark seit der ersten Ausgabe 2021 – und zeigt, warum diese Unterstützung für Jugendliche und ihre Eltern so wichtig ist.
Die Pflichtschule ist vorbei. Doch wie geht es weiter?
Für manche Jugendliche ist die Antwort klar. Andere beginnen eine weiterführende Schule oder Lehre und merken erst später, dass der gewählte Weg doch nicht passt. Manchmal wird eine Ausbildung abgebrochen, ohne dass bereits ein neuer Plan vorhanden ist.
Und manchmal tauchen junge Menschen einfach ab.
Nicht unbedingt, weil ihnen ihre Zukunft gleichgültig ist. Sondern weil sie überfordert sind, keine passende Möglichkeit sehen oder nicht wissen, an wen sie sich wenden können.
Elke Lambauer, Geschäftsführerin der Koordinierungsstelle Steiermark AusBildung bis 18 / Ausbildung-Beruf, kennt diese Unsicherheit:
„Das Ende der Pflichtschulzeit wirkt für viele erst einmal wie eine Befreiung: Alles scheint möglich. Gleichzeitig kann eine große Unentschlossenheit entstehen.“
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2026.
Seit der ersten Ausgabe an der Seite der KOST
ZUKUNFT MEISTERN begleitet die Arbeit der KOST Steiermark seit der ersten Ausgabe im Jahr 2021 – und damit bereits in sechs Ausgaben.
Unser erstes Interview trug den Titel „Diese KOST macht Gusto auf die richtige Ausbildung“. Schon damals brachte Elke Lambauer auf den Punkt, was bis heute den Kern der Arbeit ausmacht:
„Wir lassen nicht locker – bis junge Menschen in dem Ausbildungs- oder Unterstützungsangebot gelandet sind, das für sie passt oder das sie jetzt brauchen.“
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2021.
Fünf Jahre später ist die Botschaft dieselbe, auch wenn sich die Herausforderungen verändert haben. Jugendliche stehen vor einer größer gewordenen Auswahl, erleben neue Unsicherheiten und brauchen mitunter länger, um ihren Platz zu finden.
„Wir geben Orientierung, wenn ein Plan fehlt.“
Elke Lambauer, Geschäftsführerin der KOST Steiermark
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2026.
Zwei Aussagen aus zwei Ausgaben – und ein gemeinsamer Auftrag: Junge Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren, wenn ihr Weg nach der Pflichtschule ins Stocken gerät.
Was bedeutet „Ausbildung bis 18“?
In Österreich gilt nach der neunjährigen Schulpflicht die Ausbildungspflicht bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche müssen in dieser Zeit grundsätzlich eine weiterführende Schule, eine Lehre oder eine andere anerkannte Ausbildung besuchen.
Die Ausbildungspflicht kann beispielsweise erfüllt werden durch:
- eine weiterführende Schule,
- eine Lehre oder überbetriebliche Ausbildung,
- das Nachholen des Pflichtschulabschlusses,
- eine Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf,
- einen anerkannten Vorbereitungskurs oder
- ein passendes Unterstützungsangebot.
Eine reine Hilfsarbeit ohne Ausbildung reicht grundsätzlich nicht aus, sofern sie nicht Teil eines vereinbarten Perspektiven- oder Betreuungsplans ist.
Was passiert, wenn Jugendliche aus dem System verschwinden?
Wenn ein Jugendlicher eine Schule oder Ausbildung verlässt und innerhalb von drei Monaten weder eine neue Schule, Lehrstelle oder Ausbildungsmaßnahme noch eine Betreuung durch AMS oder Sozialministeriumservice aufscheint, wird ein gesetzlich geregelter Prozess in Gang gesetzt.
Das Sozialministeriumservice informiert die zuständige Koordinierungsstelle. Diese versucht, Kontakt mit dem Jugendlichen und seinen Erziehungsberechtigten aufzunehmen.
Dabei geht es zunächst nicht um Strafe. Es geht darum, herauszufinden, was passiert ist:
Warum wurde die Schule oder Lehre beendet?
Welche Schwierigkeiten stehen einem Neustart im Weg?
Und welche Ausbildung oder Unterstützung könnte jetzt passen?
Die KOST klärt die Situation, informiert über mögliche Angebote und vermittelt bei Bedarf an das Jugendcoaching oder das AMS. Dort werden die Fähigkeiten, Interessen und persönlichen Voraussetzungen des Jugendlichen genauer betrachtet. Auch Praktika können organisiert werden, damit junge Menschen ausprobieren können, welcher Weg zu ihnen passt.
Mehr als 36.000 Jugendliche begleitet
Seit der Einführung von „Ausbildung bis 18“ wurden österreichweit mehr als 36.000 Jugendliche begleitet. Die regionalen Koordinierungsstellen bearbeiteten mehr als 41.000 Kontaktaufnahmen.
Über 86 Prozent der Begleitungen konnten positiv abgeschlossen werden: Die Jugendlichen erfüllten danach wieder ihre Ausbildungspflicht.
Allein 2025 wurden rund 6.000 junge Menschen begleitet. Zum Vergleich: 2018 waren es etwa 2.000.
Auch das Jugendcoaching zeigt Wirkung. 93 Prozent der befragten Jugendlichen gaben an, durch die Begleitung ihre persönlichen Stärken besser erkannt zu haben.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 18. September 2026.
Mehr als 500 Jugendliche in der Steiermark zurückgeholt
Wie wichtig dieses Auffangnetz ist, zeigt auch die Arbeit der KOST Steiermark. MMag. Sonja Schmöckel aus dem Sozialministerium erklärte bei der Eröffnung des neuen KOST-Standorts:
„Über 500 junge Menschen, die aus Schule oder Ausbildung ausgestiegen waren, wurden durch die KOST Steiermark dabei unterstützt, wieder zurückzufinden – und ihre Ausbildung doch noch abzuschließen.“
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, 2025.
Hinter jeder dieser Zahlen steht ein junger Mensch, dessen Weg nicht wie geplant verlaufen ist – der aber trotzdem weitergehen konnte.
Ein Abbruch muss kein Endpunkt sein. Und ein Umweg ist noch keine verlorene Zukunft.
Warum Eltern so wichtig sind
Wenn Jugendliche ihre Schule oder Lehre abbrechen möchten, erfahren Eltern oft erst spät davon. Manchmal beginnt der Rückzug leise: Fehltage häufen sich, Gespräche werden abgeblockt oder der Weg zur Schule beziehungsweise Lehrstelle wird zum täglichen Konflikt.
Welche Rolle Eltern in dieser Phase spielen?
„Eine sehr große.“
Elke Lambauer, Geschäftsführerin der KOST Steiermark
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2026.
Eltern müssen nicht sofort die perfekte Lösung kennen. Aber sie können zuhören, nachfragen und aufmerksam bleiben. Sie können vermitteln, dass Schwierigkeiten zum Leben gehören und bewältigt werden können.
Dabei sollten sie ihrem Kind nicht einfach einen Weg vorgeben. Jugendliche brauchen Raum, um eine eigene Perspektive zu entwickeln. Sie brauchen aber auch die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn es gerade nicht weitergeht.
Unterstützung kann deshalb schon sinnvoll sein, bevor die Schule oder Lehre tatsächlich abgebrochen wird.
Ab wann müssen Eltern handeln?
Spätestens wenn ein Jugendlicher nach Ende der allgemeinen Schulpflicht länger als drei Monate keine Schule, Lehre oder andere anerkannte Ausbildung besucht, müssen die Erziehungsberechtigten die Koordinierungsstelle informieren.
Eltern können sich jedoch schon früher an die KOST wenden – etwa wenn:
- ein Schul- oder Lehrabbruch bevorsteht,
- der Jugendliche keine passende Ausbildung findet,
- psychische oder gesundheitliche Belastungen eine Ausbildung erschweren,
- nach einem Abbruch noch kein nächster Schritt feststeht oder
- unklar ist, welches Unterstützungsangebot helfen könnte.
Die Beratung ist kostenlos.
Verwaltungsstrafen gegen Erziehungsberechtigte sind erst das letzte Mittel, wenn die Zusammenarbeit zur Erfüllung der Ausbildungspflicht verweigert wird. Jugendliche selbst werden nicht bestraft.
Viele brauchen länger, um anzukommen
Der Wechsel von der Schule in die Arbeitswelt ist groß. Neue Strukturen, neue Menschen, neue Regeln – und plötzlich hat das eigene Handeln direkte Auswirkungen auf ein ganzes Team.
Nicht alle Jugendlichen sind darauf sofort vorbereitet.
„Viele brauchen länger, um anzukommen.“
Elke Lambauer, Geschäftsführerin der KOST Steiermark
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2026.
Das ist kein Zeichen fehlender Fähigkeiten. Manchmal braucht es einfach mehr Zeit, klare Orientierung und Menschen, die jungen Menschen etwas zutrauen.
Auch Betriebe tragen Verantwortung. Ein gutes Onboarding, klare Erwartungen und persönliche Begleitung können verhindern, dass aus ersten Unsicherheiten ein Abbruch wird.
„Oft sind es kleine Gesten, die schon einen großen Unterschied machen – es ist wichtig, mit den jungen Menschen in Beziehung zu gehen.“
Elke Lambauer, Geschäftsführerin der KOST Steiermark
Quelle: ZUKUNFT MEISTERN, Ausgabe 2026.
Genau hier setzt die KOST an.
Damit aus einem Abtauchen kein Verschwinden wird.
Und aus einem fehlenden Plan wieder eine Perspektive entstehen kann.
KOST Steiermark: kostenlose Unterstützung
Die Koordinierungsstelle Steiermark AusBildung bis 18 / Ausbildung-Beruf ist steiermarkweit tätig.
KOST Steiermark
Grieskai 10/1/5
8020 Graz
Telefon: +43 664 18 47 555
E-Mail: office@kost-steiermark.at
Kostenlose Serviceline Ausbildung bis 18:
0800 700 118
Montag bis Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Mehr über Elke Lambauer und die Rolle der Eltern lesen Sie im ZUKUNFT-MEISTERN-Beitrag „Was kommt nach der Pflichtschule? Orientierung für Eltern und Jugendliche“.
Weitere Informationen bieten die KOST Steiermark und die Plattform Ausbildung bis 18.
Ausbildung bis 18 – kurz erklärt
Für wen gilt die Ausbildungspflicht?
Für Jugendliche nach Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht grundsätzlich bis zu ihrem 18. Geburtstag.
Wann wird die KOST aktiv?
Wenn Jugendliche keine Schule, Lehre oder andere anerkannte Ausbildung besuchen oder Unterstützung bei einem drohenden Abbruch benötigen.
Können sich Eltern selbst an die KOST wenden?
Ja. Eltern und Jugendliche können die kostenlose Beratung auch schon vor einem Schul- oder Lehrabbruch nutzen.
Wer hilft bei der Suche nach einem neuen Weg?
Die KOST klärt die Situation und vermittelt bei Bedarf an das Jugendcoaching, das AMS oder ein anderes passendes Unterstützungsangebot.

